Information für Privatversicherte

Als Privatversicherter schließen Sie im Gegensatz zu einem gesetzlich Versicherten einen direkten Behandlungs-/Honorarvertrag mit uns ab. Der über den Honorarvertrag festgelegte Honaranspruch ist unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ihre Krankenversicherung diesen erstattet. Aufgrund der Vielzahl an Tarifmöglichkeiten ist es für uns unmöglich, eine allgemeine und dabei kostendeckende Honorarhöhe festzulegen, welche von allen Krankenversicherungen erstattet wird.

Wir haben uns bei der Preisgestaltung an der aktuell gültigen GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten) orientiert. Weiterführende Informationen zur GebüTh können Sie unter Privatpreise.de finden. Um entsprechende Transparenz sicherzustellen, erhalten Sie von uns vor Beginn der Behandlung immer eine Übersicht über die zu erwartenden Kosten.

Die Preise gelten dabei für alle Privatversicherten, auch für Beihilfeberechtigte. Wichtig zu wissen ist an dieser Stelle, dass – entgegen der Aussagen einiger Versicherungsunternehmen – die beihilfefähigen Höchstsätze keine amtliche Preisliste darstellen. Sie begrenzen nur den Zuschuss des Beihilfegebers auf einen nach Auskunft des Bundesinnenministeriums ’nicht kostendeckenden‘ Satz.

Es steht Ihnen natürlich immer frei, einen ‚billigeren‘ Anbieter zu wählen. Wir würden uns allerdings freuen, wenn Sie neben dem Preis auch weitere Auswahlkriterien wie schnelle und individuelle Terminvergabe, keinen Therapeutenwechsel, Absprache von Therapiezielen und Behandlung durch qualifizierte Therapeuten mit aktuellen Weiterbildungen in Ihren Entscheidungsprozess mit einfließen lassen. Sie sollten es sich wert sein.